Weiterer Rückschlag für das Städtische Klinikum

Das Zwei-Standorte-Konzept des Städtischen Klinikums Braunschweig muss unverändert mittelbar zu großen Teilen von der Stadt getragen werden. Grafik: BiF
Das Zwei-Standorte-Konzept des Städtischen Klinikums Braunschweig muss unverändert mittelbar zu großen Teilen von der Stadt getragen werden. Grafik: BiF

Künftig fließt mehr Geld nach Oldenburg: Standort für Niedersachsens dritte Universitätsklinik

Oldenburg feiert einen Quanten­sprung, Braun­schweig lediglich einen Tropfen auf den heißen Stein. Fast zeitgleich erreichten die Öffent­lich­keit in diesen Tagen zwei Meldungen: Das bisherige Städti­sche Klinikum Oldenburg wird Univer­si­täts­klinik und künftig zu großen Teilen vom Land Nieder­sachsen finan­ziert. Das Städti­sche Klinikum Braun­schweig erhält dagegen einen vergleichs­weise beschei­denen Zuschuss in Höhe von 50 Millionen Euro für die weitere Finan­zie­rung des bei Gesamt­kosten von inzwi­schen einer Milliarde Euro stark unter Druck geratenen Zwei-Standorte-Konzepts. Das Klinikum in Braun­schweig muss Defizite und Baukosten weiterhin überwie­gend durch Schul­den­aufbau und damit mittelbar zulasten des ohnehin schon extrem angespannten städti­schen Haushalts tragen.

Politisches Engagement

Die Stadt Oldenburg hat ihr Klinikum (ca. 850 Betten) durch intensive Vorar­beiten und beharr­li­ches politi­sches Engage­ment als drittes Univer­si­täts­kli­nikum Nieder­sach­sens neben der Medizi­ni­schen Hochschule Hannover (ca. 1.500 Betten) und der Univer­si­täts­me­dizin Göttingen (ca. 1.600 Betten) etabliert. Die Kranken­haus­fi­nan­zie­rung von Univer­si­täts­kli­niken ist im Kranken­haus­fi­nan­zie­rungs­ge­setz geregelt und folgt dem Grundsatz der „dualen Finan­zie­rung“. Dabei werden die Betriebs­kosten der Patien­ten­ver­sor­gung von den Kranken­kassen getragen, während die Inves­ti­ti­ons­kosten grund­sätz­lich durch das jeweilige Bundes­land finan­ziert werden.

Zur Chefsache erklärt

„Auf dieses Ziel haben wir lange hinge­ar­beitet“, sagt Oberbür­ger­meister Jürgen Krogmann, der das Klinikum früh erfolg­reich zur Chefsache erklärt hatte. Das hätten sich viele auch in Braun­schweig gewünscht. Aller­dings verfügt Oldenburg auch über eine medizi­ni­sche Fakultät. Die Umwand­lung in Oldenburg wurde dem Sozial­aus­schuss durch den Kranken­haus­pla­nungs­aus­schuss mitge­teilt. Zustän­diges Fachmi­nis­te­rium für die nieder­säch­si­schen Univer­si­täts­kli­niken ist das Nieder­säch­si­sche Minis­te­rium für Wissen­schaft und Kultur in Hannover. Es steuert und fördert die medizi­ni­schen Hochschulen des Landes.

Nur Wahlkampfgetöse

Das Städti­sche Klinikum Braun­schweig (ca. 1.500 Betten) ist das größte kommunale Kranken­haus Nieder­sach­sens und hinsicht­lich seiner Bedeutung für die medizi­ni­sche Versor­gung mit den nunmehr drei Univer­si­täts­kli­niken vergleichbar. Bedeutung und Nutzen für die Bevöl­ke­rung sind identisch, die Förderung jedoch nicht. Das erscheint kaum angemessen. Die Gesamt­kosten des Zwei-Standorte-Konzepts werden im Wirtschafts­plan mit einer Milliarde Euro veran­schlagt. Nach der unerwar­teten Kosten­stei­ge­rung um 200 Millionen Euro im vergan­genen Jahr deckt der Landes­zu­schuss lediglich ein Viertel dieses Betrags ab. Kritiker meinen, dass das kein Anlass zu überschwäng­li­chem Jubel sei. Der sei wohl vor allem dem Kommu­nal­wahl­kampf geschuldet ist. Bereits zuvor hatte das Klinikum mit einem Defizit von mehr als 76 Millionen Euro für Aufsehen gesorgt.

Plötzliches Umdenken

Noch arbeitet das Städti­sche Klinikum an den beiden Stand­orten Fichten­grund und Celler Straße. Langfristig soll dies jedoch Geschichte sein. Strate­gi­sches Ziel ist nunmehr ein Ein-Standort-Konzept. Geplant sei, sämtliche medizi­ni­schen und nicht­me­di­zi­ni­schen Leistungen vollständig am Standort Fichten­grund zu bündeln, teilte das Klinikum kürzlich mit. Hinter­grund ist unter anderem die sogenannte Zwei-Kilometer-Regel im Rahmen der Kranken­haus­re­form des Bundes.

Keine „Lex Braunschweig“ bislang

Die Vorschrift besagt, dass Klinik­stand­orte maximal 2.000 Meter Luftlinie vonein­ander entfernt liegen dürfen, um rechtlich als ein gemein­samer Standort zu gelten. Ist der Abstand größer, wie zwischen Fichten­grund und Celler Straße, werden die Gebäude als eigen­stän­dige Kranken­häuser gewertet. Dies kann zu Leistungs­ein­schrän­kungen, zusätz­li­chem bürokra­ti­schem Aufwand oder dem Wegfall von Finan­zie­rungs­mög­lich­keiten führen. Zudem müssten kostspie­lige Doppel­struk­turen geschaffen werden, sofern beide Standorte dauerhaft erhalten bleiben sollen. Mit einer „Lex Braun­schweig“ ist die Stadt bislang geschei­tert, sodass das Umdenken offenbar der Notwen­dig­keit geschuldet ist.

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