Wegwerfarchitektur an der Kastanienallee

Blick auf den Aldi-Markt und das Gründerzeithaus. Foto: BiF
Blick auf den Aldi-Markt und das Gründerzeithaus. Foto: BiF

Stadt bemühte sich trotz der städtebaulich sensiblen Lage nicht um Anpassung der Außenfassade des neuen Aldi-Markts

Nein, das alte Gebäude, indem sich der Aldi-Markt an der Kasta­ni­en­allee befand, war nicht wirklich schön, aber es passte als Bau der späten 1970er Jahre irgendwie in die Umgebung. Rote Klinker, große Glasfronten und schwarze Dachziegel – das störte nicht neben dem zierli­chen Fachwerk­haus links und dem großen Wohnhaus aus der Gründer­zeit rechts. Doch jetzt hat der Discounter nach dem Abriss an gleicher Stelle einen grau-silber­glän­zenden Indus­triebau gestellt, der besser auf ein Gewer­be­ge­biet neben einer Autobahn gepasst hätte als an eine der schönsten Straßen Braun­schweigs.

Kein harmonisches Gesamtbild

Dabei regelt das Bauge­setz­buch (BauGB) gemeinhin die Anpassung von Gebäuden an die Umgebung. In Paragraf 34, Absatz 1 heißt es: „Innerhalb der im Zusam­men­hang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund­stücks­fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschlie­ßung gesichert ist. … Das Ortsbild darf nicht beein­träch­tigt werden.“

Auf Nachfrage, warum die Bauge­neh­mi­gung erteilt wurde, antwor­tete sie: „Der Bauherr Aldi hatte einen Anspruch auf die Bauge­neh­mi­gung. Diese ist im Oktober 2024 erteilt worden.“ Das im Bauge­setz­buch gefor­derte „Einfügen“ entspräche nicht dem allge­meinen Sprach­ge­brauch – im Sinne eines harmo­ni­schen Gesamt­bildes. Vielmehr ginge es lediglich um die Einhal­tung des Umgebungs­rah­mens hinsicht­lich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise (in diesem Fall offene Bauweise, das heißt mit Grenz­ab­ständen) und der überbauten Grund­stücks­fläche. „Die Schönheit des Gebäudes oder die Dachform spielen keine Rolle und recht­fer­tigen nicht die Ablehnung des Bauan­trags. Natürlich berät die Stadt Bauherren auch gern bezüglich der Gestal­tung mit Blick auf den umlie­genden Stadtraum, wenn diese sich an sie wenden.“

Blick auf den Aldi-Markt und das Fachwerkhaus. Foto BiF
Blick auf den Aldi-Markt und das Fachwerk­haus. Foto BiF

Es gab keine Vorgaben

Ist das nicht verkehrte Welt? Die Kommune muss doch vielmehr ein Interesse am äußeren Erschei­nungs­bild ihres Stadt­raums im Sinn eines harmo­ni­schen Ortsbilds haben als der Bauherr. Auf Nachfrage teilt Aldi dazu mit: „Vorgaben zur Optik gab es seitens des Bauamts nicht. Wir haben den Markt dementspre­chend nach unserer aktuellen Baube­schrei­bung errichtet, die eine moderne Außen­fas­sade aus Lochblech vorsieht.“ Selbst­ver­ständ­lich passe Aldi das äußere Erschei­nungs­bild der Filialen dort an, wo immer dies gefordert würde. Aldis Discount-Prinzip bestehe aber grund­sätz­lich aus der Standar­di­sie­rung der Prozesse – so auch bei der Fassa­den­ge­stal­tung der Filialen.

Ein in Braun­schweig ansäs­siger erfah­rener Architekt erläu­terte, dass es ungeachtet recht­li­cher Beurtei­lungen den Kommunen immer möglich sei, sich mit Bauherren über die an einem bestimmten Ort passende Gestal­tung ins Benehmen zu setzen. In der überra­genden Mehrzahl solcher Fälle komme man im Dialog dann zu Anpas­sungen und für beide Seiten befrie­di­genden Lösungen. Nur müsse dafür das Bauamt wenigs­tens die Initia­tive ergreifen. An der Kasta­ni­en­allee wäre das sicher zu erwarten gewesen. Eine anspre­chen­dere und dem Standort an der Kasta­ni­en­allee angemes­sene Archi­tektur wäre also sehr wohl möglich gewesen.

Besonderer Charme

Nicht nur für Bauhis­to­riker Elmar Arnhold ist das Aldi-Gebäude aber kritik­würdig. „Die Archi­tektur solcher Verbrau­cher­märkte ist ein grund­sätz­li­ches Problem. In diesem Fall spreche ich von reiner Wegwer­far­chi­tektur, die an dieser Stelle einfach fehl am Platz ist“, sagt er. Kritik gibt es gleich­falls vom Stadt­hei­mat­pfleger Thorsten Wendt. „Der Grundsatz, dass sich ein Neubau in das bestehende Stadtbild einfügen muss, ist hier definitiv nicht beherzigt worden. Die Geneh­mi­gung ist nicht nachvoll­ziehbar und fragwürdig. Das Gebäude ist an dieser Stelle unpassend“, meint er.

Die Kasta­ni­en­allee hatte im Zweiten Weltkrieg nur geringe Schäden erlitten. Nur etwa 20 Prozent der Häuser waren betroffen, während in der Innen­stadt 90 Prozent der Gebäude zerstört worden waren. Bis heute hat sich die Kasta­ni­en­allee so ihren beson­deren Charme mit ihren Gründer­zeit­bauten und den nachge­pflanzten Kastanien bewahren können.

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