Stiftshöfe stehen auf der Kippe

Von der Burgpassage zu den Stiftshöfen
Von der Burgpassage zu den Stiftshöfen ©Struktur-Förderung Braunschweig GmbH

Landgericht: Vahjens Entwurf ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk

● Stadt unter Zugzwang
● Neuplanung oder Vergleich?

Die Stadt Braun­schweig geht ein erheb­li­ches Risiko ein, wenn sie die vorge­stellten Pläne für die Stifts­höfe als Ersatz für die bisherige Burgpas­sage tatsäch­lich reali­siert. Denn das Landge­richt Braun­schweig kam im Streit zwischen dem Archi­tek­tur­büro Heiko Vahjen und der städti­schen Tochter Struk­tur­för­de­rung Braun­schweig (SFB) zu dem Urteil, dass das von Vahjen entwor­fene Gesamt­kon­zept schon so weit ausge­ar­beitet worden sei, dass es sich nicht mehr nur um eine bloße Idee, sondern um eine Planung mit beson­derem schöp­fe­ri­schem Gehalt handele. Damit genössen die Planungen urheber­recht­li­chen Schutz, heißt es in der Presse­mel­dung des Landge­richts.

Leerstand seit sieben Jahren

Ob das 100-Millionen Euro-Projekt „Stifts­höfe“ unter diesen Vorzei­chen wie vorge­sehen reali­siert wird, ist damit gegen­wärtig fraglich. Die Lösung könnte entweder eine neue Planung oder ein Vergleich zwischen dem Archi­tek­tur­büro Vahjen und der Stadt sein. Eine weitere Verzö­ge­rung des Großpro­jekts ist damit zu erwarten. Die Burgpas­sage steht bereits seit rund sieben Jahren leer. Versuche einer Neuge­stal­tung schei­terten seither. Am 24. März 1983 war die Passage eröffnet worden. Sie war 145 Metern die damals längste überdachte Einkaufs­straße in Braun­schweig.

Folgesatz von der Auftaktveranstaltung in der Dornse
Folgesatz von der Auftakt­ver­an­stal­tung in der Dornse ©Struktur-Förderung Braun­schweig GmbH

Bei den aktuellen Plänen für die Stifts­höfe seien, so das Gericht, Vahjens Ideen, die er für einen vorhe­rigen Projekt­ent­wickler entworfen hatte, aufge­griffen worden. Die Kammer stellte fest, so berichtet regio­nal­Heute, dass es sich bei bestimmten Planungs­leis­tungen mit der Ausge­stal­tung der Burgpas­sage von drei linear bezie­hungs­weise horizontal zuein­ander verlau­fenden Gebäu­de­kom­plexen um ein urheber­recht­lich geschütztes Werk handele. Die Struk­tur­för­de­rung Braun­schweig (SFB) hatte gegen die von Vahjen öffent­lich geltend gemachten Ansprüche wegen Verlet­zung von Urheber­rechten geklagt.

Noch keine Ansprüche

Das Archi­tek­tur­büro sei zum jetzigen Zeitpunkt aber in seinen geschützten Rechten noch nicht verletzt. Vahjens Bauzeich­nungen seien von der Struk­tur­för­de­rung weder verviel­fäl­tigt noch verbreitet oder veröf­fent­licht worden. In ihrer Presse­er­klä­rung habe die Stadt zum Beispiel eine eigene, sich in der Darstel­lung von der Zeichnung Vahjens abhebende Visua­li­sie­rung eines Berliner Archi­tek­tur­büros verwendet.

Abschlie­ßend lasse sich die Frage nach der Verviel­fäl­ti­gung des Bebau­ungs­ent­wurfs der Beklagten durch die Klägerin aber erst nach Umsetzung des Baupro­jekts beant­worten. Denn die unver­än­derte Umsetzung eines Werks der Baukunst in einem Gebäude würde eine urheber­recht­liche Verviel­fäl­ti­gung darstellen und könnte Urheber­recht verletzen. Gegen das Urteil kann binnen eines Monats Berufung beim Oberlan­des­ge­richt Braun­schweig eingelegt werden.

Die Stadt hatte die Burgpas­sage 2024 erworben, nachdem es nicht zu einem Baupro­jekt durch Inves­toren gekommen war. Bis 2028 soll die ehemalige Einkaufs­pas­sage einer Schul­erwei­te­rung des Gymna­siums „Kleine Burg“, einem nachhal­tigen Wohnpro­jekt mit Gemein­schafts­be­rei­chen und einem neuen integrierten Motel One im Bereich Hutfil­tern weichen. Der Name „Stifts­höfe“ stellt dabei einen histo­ri­schen Bezug zum Stift St. Aegidii her, das früher auf dem Gelände der Burgpas­sage stand.

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