Nachbarn machen Einwände gegen die Bauanträge der Struktur-Förderung Braunschweig geltend
Dem städtischen Prestigeprojekt „Stiftshöfe“ auf dem Gelände der früheren Burgpassage droht weiteres Ungemach: Nach Informationen von Braunschweig im Focus erwägen gleich mehrere Nachbarn, vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Bauanträge zu erheben. Dabei handelt es sich vor allem um jene für den Hotel- und den Wohnkomplex. Gegenwärtig gibt es noch keine gültige Baugenehmigung. Das Verfahren läuft noch.
Abriss soll weitergehen
Ungeachtet der Einwände plant der Bauherr, die Struktur-Förderung Braunschweig (SFB), weitere unterirdische Abbrucharbeiten und Verfüllungen sowie weitere Abbrucharbeiten am ehemaligen Gebäude der Braunschweiger Zeitung (Hutfiltern 8) und am Gebäude Schuhstraße 6 sowie Bohrpfahlarbeiten für den Schulbau und das Hotel. Eine etwaige Klage würde zunächst auf eine einstweilige Verfügung und einen vorläufigen Baustopp abzielen.
Sowohl das Haus Hutfiltern 8, 1887 errichtet, als auch das Gebäude Schuhstraße 6 aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts sind Bestandteil des Denkmalatlasses Niedersachsen. Darin heißt es, dass aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Erhaltungsinteresse bestehe. Beide Gebäude wurden bereits beim Bau der Burgpassage 1983 für die Durchgänge in Mitleidenschaft gezogen. Jetzt soll noch stärker in den Bestand eingegriffen werden.
Gegen die Bauanträge sollen nach unseren Informationen drei Nachbarn Einspruch bei der Stadt eingelegt haben. Sie sollen jedoch weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort vom Bauamt erhalten haben. Pikant an dem Verfahren ist, dass Baudezernent Gerold Leppa gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender des Bauherrn SFB ist. Die SFB ist eine hundertprozentige Tochter der Stadt. Dass hat Geschmäckle.

Oberlandesgericht tagt
In diesen Tagen steht darüber hinaus das von der SFB angestrengte Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht mit dem Büro Architekten Vahjen + Partner an. Dabei geht es darum, ob der Entwurf Vahjens, den er für einen Investor gefertigt hatte und der erstinstanzlich festgestellt urheberrechtlich geschützt ist, von der SFB wie vorgesehen so im Grundkonzept übernommen werden darf. Je nachdem, wie das Urteil ausfällt, muss die SFB gegebenenfalls neu planen oder einen Vergleich mit den Architekten Vahjen + Partner schließen. Den hatte das Büro schon lange vor dem ersten Prozess in Gesprächen angeboten.
Unabhängig von alledem bleibt die Finanzierung des 95 Millionen-Euro-Projekts kritisch. Denn noch gibt es weder für das geplante Hotel noch für die 25 geplanten exklusiven Wohnungen Käufer. Ursprünglich sollten der Stadt durch den Bau, so Beteuerungen in einem Interview mit der Braunschweiger Zeitung, keine neuen Schulden entstehen. Fakt ist, dass sie jetzt aber mit 55 Millionen Euro ins Risiko gehen muss. Die Schule wird durch den normalen Haushalt der Stadt finanziert.











