Sofortigen Baustopp für „Stiftshöfe“ beantragt

Baustopp schon bevor es richtig losgeht? Foto: BiF
Baustopp schon bevor es richtig losgeht? Foto: BiF

Klage beim Verwaltungsgericht wegen „untragbarer optischer Übersteigerung und Drangsalierung des Nachbargrundstücks“

Beim Verwal­tungs­ge­richt Braun­schweig ist von einer Anwoh­ner­partei am Hutfil­tern ein Antrag auf einst­wei­ligen Rechts­schutz gegen den Bau der „Stifts­höfe“ einge­gangen. Der Erhalt wurde bereits bestätigt. Gleich­zeitig ist der Stadt Braun­schweig ein entspre­chender Nachbar­wi­der­spruch gegen die Bauge­neh­mi­gung zugestellt worden. Zunächst muss über einen sofor­tigen Baustopp bis zur Entschei­dung in der Haupt­sache geurteilt werden. Die Schrift­sätze liegen Braun­schweig im Focus vor.

Die Burgpas­sage war nach sieben­jäh­rigem Leerstand abgerissen und das Areal im vergan­genen Jahr als Baufeld vorbe­reitet worden. Die Stadt hatte die Burgpas­sage 2024 erworben, nachdem ein Baupro­jekt durch Inves­toren nicht zustande gekommen war. Bis 2028 sollen nun in Eigen­regie eine Erwei­te­rung des Gymna­siums „Kleine Burg“, ein Hotel sowie ein Wohnblock entstehen. Die „Stifts­höfe“ zählen zu den großen und teuren Presti­ge­pro­jekten der Stadt, die in Summe mehrere hundert Millionen Euro schul­den­fi­nan­ziert verschlingen werden.

„Wirkung eines Gefängnishofs“

Die Antrag­stel­lerin beklagt die Dimension des von der Stadt geneh­migten Hotelbaus. Er sei faktisch doppelt so hoch wie die frühere Burgpas­sage. In dem anwalt­li­chen Schreiben an die Stadt ist von einer „untrag­baren optischen Überstei­ge­rung und Drang­sa­lie­rung des Nachbar­grund­stücks“ die Rede. Es entstehe die bedrü­ckende Wirkung eines Gefäng­nis­hofs.

Beim Verwal­tungs­ge­richt wurde die aufschie­bende Wirkung des Wider­spruchs gegen die anste­henden Bauar­beiten beantragt. Die Fortfüh­rung der Bauar­beiten sei unver­züg­lich zu unter­sagen. Die Kosten des Verfah­rens müsse die Stadt Braun­schweig bezie­hungs­weise deren hundert­pro­zen­tige Tochter­ge­sell­schaft, die Struktur-Förderung Braun­schweig GmbH als Bauherrin, tragen. Pikant an dem Verfahren ist, dass der Baude­zer­nent der Stadt, Gerold Leppa, gleich­zeitig Aufsichts­rats­vor­sit­zender der Bauherrin ist.

Keine vollendeten Tatsachen schaffen

Die Begrün­dung des Eilan­trags beruht auf der Annahme, dass mit fortschrei­tenden Bauar­beiten vollendete Tatsachen geschaffen würden, die im Haupt­sa­che­ver­fahren nicht mehr rückgängig zu machen seien. Ohne einen sofor­tigen Baustopp würde das Bauvor­haben fertig­ge­stellt, bevor über den Wider­spruch entschieden sei.

Die angefoch­tene Bauge­neh­mi­gung verletze die Antrag­stel­lerin in ihren nachbar­schüt­zenden Rechten. Das geplante Bauvor­haben verstoße gegen baurecht­liche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienten. In der Klage­schrift ist von „Anlagen, die die erdrü­ckende Wirkung verdeut­li­chen“, die Rede.

Eine Prüfung der Sach- und Rechts­lage ergebe, dass der Wider­spruch in der Haupt­sache mit hoher Wahrschein­lich­keit Erfolg haben werde. Das Interesse an einem Baustopp überwiege deswegen die wirtschaft­li­chen Inter­essen der Bauherrin an einem sofor­tigen Baubeginn.

Weitere Klagen drohen

Neben der unsicheren Finan­zie­rung des 95 Millionen-Euro-Projekts, für die die Stadt in Vorleis­tung treten muss, schwelt noch immer der Urheber­rechts­streit zwischen der Struktur-Förderung Braun­schweig GmbH und dem Archi­tek­tur­büro Vahjen. Den Entwurf mit den signi­fi­kanten drei Riegel­bauten hatte das Büro für einen in Insolvenz gegan­genen vorhe­rigen Investor angefer­tigt. Die Stadt nutzt das Konzept ohne Geneh­mi­gung offen­sicht­lich weiter. Darüber hinaus drohen nach Infor­ma­tionen von Braun­schweig im Focus weitere juris­ti­sche Ausein­an­der­set­zungen.

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