Klage beim Verwaltungsgericht wegen „untragbarer optischer Übersteigerung und Drangsalierung des Nachbargrundstücks“
Beim Verwaltungsgericht Braunschweig ist von einer Anwohnerpartei am Hutfiltern ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Bau der „Stiftshöfe“ eingegangen. Der Erhalt wurde bereits bestätigt. Gleichzeitig ist der Stadt Braunschweig ein entsprechender Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung zugestellt worden. Zunächst muss über einen sofortigen Baustopp bis zur Entscheidung in der Hauptsache geurteilt werden. Die Schriftsätze liegen Braunschweig im Focus vor.
Die Burgpassage war nach siebenjährigem Leerstand abgerissen und das Areal im vergangenen Jahr als Baufeld vorbereitet worden. Die Stadt hatte die Burgpassage 2024 erworben, nachdem ein Bauprojekt durch Investoren nicht zustande gekommen war. Bis 2028 sollen nun in Eigenregie eine Erweiterung des Gymnasiums „Kleine Burg“, ein Hotel sowie ein Wohnblock entstehen. Die „Stiftshöfe“ zählen zu den großen und teuren Prestigeprojekten der Stadt, die in Summe mehrere hundert Millionen Euro schuldenfinanziert verschlingen werden.
„Wirkung eines Gefängnishofs“
Die Antragstellerin beklagt die Dimension des von der Stadt genehmigten Hotelbaus. Er sei faktisch doppelt so hoch wie die frühere Burgpassage. In dem anwaltlichen Schreiben an die Stadt ist von einer „untragbaren optischen Übersteigerung und Drangsalierung des Nachbargrundstücks“ die Rede. Es entstehe die bedrückende Wirkung eines Gefängnishofs.
Beim Verwaltungsgericht wurde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die anstehenden Bauarbeiten beantragt. Die Fortführung der Bauarbeiten sei unverzüglich zu untersagen. Die Kosten des Verfahrens müsse die Stadt Braunschweig beziehungsweise deren hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH als Bauherrin, tragen. Pikant an dem Verfahren ist, dass der Baudezernent der Stadt, Gerold Leppa, gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Bauherrin ist.
Keine vollendeten Tatsachen schaffen
Die Begründung des Eilantrags beruht auf der Annahme, dass mit fortschreitenden Bauarbeiten vollendete Tatsachen geschaffen würden, die im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig zu machen seien. Ohne einen sofortigen Baustopp würde das Bauvorhaben fertiggestellt, bevor über den Widerspruch entschieden sei.
Die angefochtene Baugenehmigung verletze die Antragstellerin in ihren nachbarschützenden Rechten. Das geplante Bauvorhaben verstoße gegen baurechtliche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienten. In der Klageschrift ist von „Anlagen, die die erdrückende Wirkung verdeutlichen“, die Rede.
Eine Prüfung der Sach- und Rechtslage ergebe, dass der Widerspruch in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben werde. Das Interesse an einem Baustopp überwiege deswegen die wirtschaftlichen Interessen der Bauherrin an einem sofortigen Baubeginn.
Weitere Klagen drohen
Neben der unsicheren Finanzierung des 95 Millionen-Euro-Projekts, für die die Stadt in Vorleistung treten muss, schwelt noch immer der Urheberrechtsstreit zwischen der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH und dem Architekturbüro Vahjen. Den Entwurf mit den signifikanten drei Riegelbauten hatte das Büro für einen in Insolvenz gegangenen vorherigen Investor angefertigt. Die Stadt nutzt das Konzept ohne Genehmigung offensichtlich weiter. Darüber hinaus drohen nach Informationen von Braunschweig im Focus weitere juristische Auseinandersetzungen.











