Das Klostergut Riddagshausen soll in seiner Gesamtheit und gemeinnützigen Struktur erhalten bleiben
● Leser können helfen!
● Nutzen Sie Ihre Kontakte!
Es ist kurz vor zwölf, um das Klostergut Riddagshausen doch noch in seiner Gesamtheit und in seiner gemeinnützigen Struktur zu retten. Die Volkwagen AG erwarb den ehemaligen Gutshof im Jahre 1979 für 1 Deutsche Mark mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Mehrere Veröffentlichungen belegen den Konsens von Stadt Braunschweig, VW und der damaligen Bürgerschaft Riddagshausen (heute Förderverein Riddagshausen), dass der besondere Wert der Liegenschaft erhalten und eine Zersplitterung der Eigentümer verhindert werden soll. Doch jetzt schert Volkswagen aus und will die Gebäude Klostergang 51 und 51 B mit Gewinn verkaufen.
„Braunschweig im Focus“ bittet Sie, sehr geehrte Leserinnen und Leser, uns in unseren Bemühungen zur Rettung meinungsstark zu unterstützen. Halten Sie mit Ihrer Meinung gegenüber Ihren Verwandten, Freunden und Geschäftspartnern nicht hinter den Berg, schreiben Sie Briefe an die Stadt, an Volkswagen, nutzen Sie Ihre Social-Media-Kanäle für einen der schönsten und geschichtsträchtigsten Orte Braunschweigs. Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung unter info@braunschweig-im-focus.de mit.
Nutzungsbeschränkung liegt vor
Die Stadt war seinerzeit im guten Glauben, mit Volkswagen als Partner eine solide, seriöse Lösung auf Dauer gefunden zu haben und war mit Planungsleistungen in erhebliche Vorleistung getreten. Sie hat sich ganz offensichtlich getäuscht, wie sich jetzt herausstellt. Im Grundbuch ist für die Erbbaurechte eine Nutzungsbeschränkung der Stadt Braunschweig für eine Bildungs- und Tagungsstätte eingetragen (14. Februar 1984). Bei einer anstehenden Veräußerung des Erbbaurechts für die Liegenschaften müssen Bewerber bei Abgabe eines Kaufangebots ein detailliertes Nutzungskonzept vorlegen. Darauf verzichtet die Stadt gegenwärtig.
Die zum Verkauf angebotenen Häuser stehen seit langer Zeit leer und verwahrlosen zusehends, ohne dass Volkswagen an ihrer Instandsetzung oder ihrem Schutz arbeiten lässt. Der Denkmalschutz der Stadt Braunschweig verlangt von Volkswagen ein Sanierungskonzept. Die Doppelhaushälfte (Klostergang 51B) hat Schäden am Dachstuhl. Eine denkmalgerechte Sanierung ist aufwändig, das Haus müsste gesichert werden. Die städtische Vorgabe für die Sanierung wurde bereits mehrfach verlängert. Durch den Verkauf mit Gewinn will sich Volkswagen offenbar seiner vertraglich vereinbarten Verpflichtung zur Denkmalpflege entziehen. Die aktuell schwierige Wirtschaftslage des Unternehmens dürfte dieses Ansinnen verstärken.
Alternative ist möglich
Schon einmal haben die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, die Evangelische Stiftung Neuerkerode und die Richard Borek Stiftung für das Klostergut Riddagshausen ein wegweisendes Konzept zum Erhalt, denkmalsgerechter Sanierung und Nutzung des ehemaligen Klosterareals gefunden. 2013 hatten denkmalgeschützte Gebäude wie die Klosterkirche, die Gaststätte „Grüner Jäger“, der Jägerhof in der Buchhorst und die sogenannte Lange Reihe in Riddagshausen einen hohen Sanierungsstau. Die Stadt überließ der SBK die Gebäude, die von der ESN in Erbpacht übernommen wurden. Dieses Konzept könnte auch für die Gebäude Klostergang 51 und 51 B angewendet werden, wenn Volkswagen zustimmt.