Kornblums Besuch beim „Forum gegen Rechts“ wirft Fragen auf

Oberbürgermeister Thorsten Kornblum am Stand "Forum gegen Rechts". Foto: privat
Oberbürgermeister Thorsten Kornblum am Stand "Forum gegen Rechts". Foto: privat

Parteien waren beim Tag der Niedersachsen ausgeschlossen, die politisch motivierte Organisation wurde jedoch öffentlich aufgewertet

Der Artikel wurde korri­giert. Den Stand hatte nicht das „Bündnis gegen Rechts“, wie irrtüm­lich von uns berichtet, sondern das „Forum gegen Rechts“ angemeldet. Wir bitten, den Fehler zu entschul­digen.

Oberbür­ger­meister Thorsten Kornblum (SPD) und die rot-grüne Landes­re­gie­rung feiern den Tag der Nieder­sachsen überschwäng­lich. In die Bewertung des dreitä­gigen Festes mischt sich jedoch auch Kritik. Auslöser ist Kornblums Besuch am Stand des politisch motivierten „Forum gehen Rechts“, während politi­sche Parteien von einer Teilnahme ausge­schlossen waren. Das Verhalten des Oberbür­ger­meis­ters zeigt, dass die aus den 1980er-Jahren stammende Konzep­tion, wonach das Landes­fest in einem politisch neutralen Rahmen statt­finden soll und deshalb Parteien keinen Platz finden, kaum noch wider­spruchs­frei aufrecht­erhalten werden kann. Eine sachliche Debatte darüber, ob die bisherige Praxis noch zeitgemäß ist, erscheint daher notwendig.

Was bedeutet „politisch neutral“?

Die Defini­tion, was ein „politisch neutraler Rahmen“ sein soll, ist nicht eindeutig. Das „Forum gegen Rechts“ verfolgt ausdrück­lich politi­sche Ziele und positio­niert sich zu zahlrei­chen gesell­schaft­li­chen und politi­schen Fragen. Kritiker stellen daher die Frage, ob der Oberbür­ger­meister mit seinem Besuch am Stand der Organi­sa­tion einen öffent­lich­keits­wirk­samen Auftritt über die gebotene politi­sche Sensi­bi­lität gestellt hat.

Eine Kleine Anfrage der CDU-Landtags­ab­ge­ord­neten Sophie Ramdor, Veronika Bode, Oliver Schatta und Christoph Plett an das Nieder­säch­si­sche Innen­mi­nis­te­rium, warum politi­sche Parteien ausge­schlossen würden, beant­wor­tete die Landes­re­gie­rung im Vorfeld lapidar: „Es soll ein Ort der Begegnung geschaffen werden, in dem sich jeder Gast willkommen fühlt. Die Schaffung eines – insbe­son­dere auch politisch – neutralen Rahmens ist dafür eine notwen­dige Voraus­set­zung. Der Charakter des Landes­festes als ‚Fest der Ehren­amt­li­chen‘, das in einem politisch neutralen Rahmen gefeiert wird, bietet keinen Raum für eine Präsen­ta­tion von politi­schen Parteien.“

Passen die Maßstäbe?

Wenn Parteien als eigen­stän­dige Organi­sa­tionen, die in ihren Ortsver­bänden im Übrigen ehren­amt­lich getragen werden, ausge­schlossen sind, Organi­sa­tionen mit Bündnisse mit klaren politi­schen Zielset­zungen jedoch präsent sein dürfen, stellt sich zwangs­läufig die Frage nach der Konse­quenz der angewandten Maßstäbe.

Selbst­ver­ständ­lich darf und soll ein Oberbür­ger­meister demokra­ti­sches Engage­ment gegen Extre­mismus würdigen. Das gehört zum Selbst­ver­ständnis einer freiheit­li­chen Demokratie. Proble­ma­tisch wird es jedoch dort, wo der Eindruck entsteht, bestimmte politi­sche Akteure würden öffent­lich aufge­wertet, während anderen demokra­ti­schen Akteuren die Möglich­keit zur Teilnahme an derselben Veran­stal­tung grund­sätz­lich verwehrt wird.

Kornblums besondere Verantwortung

Artikel 21 des Grund­ge­setzes weist politi­schen Parteien ausdrück­lich die Aufgabe zu, an der politi­schen Willens­bil­dung des Volkes mitzu­wirken. Parteien sind keine gewöhn­li­chen Inter­es­sen­gruppen, sondern tragende Bestand­teile der parla­men­ta­ri­schen Demokratie. Es ist deshalb nicht nachvoll­ziehbar, wenn ein Landes­fest, das die Vielfalt Nieder­sach­sens präsen­tieren soll, demokra­ti­schen Parteien keinen Raum zur Selbst­dar­stel­lung einräumt.

Ob Thorsten Kornblum persön­lich für die Entschei­dung über die Zulassung von Ausstel­lern verant­wort­lich ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Die Landes­re­gie­rung verweist auf eine langjäh­rige Verwal­tungs­praxis und die Zustän­dig­keit des Programm­bei­rats. Dennoch trägt der Oberbür­ger­meister als Gesicht der Stadt eine besondere Verant­wor­tung für die politi­sche Wahrneh­mung solcher Entschei­dungen.

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