Kommunaler Dreiklang: mehr Personal, Licht und Videokameras
• Polizei nicht allein verantwortlich
• Vorbilder Hannover und Dortmund
Die Forderung nach einer personellen Aufstockung und einem erweiterten Einsatzspektrum des Zentralen Ordnungsdienstes (ZOD) ebben nicht ab. Hintergrund ist dabei das immer stärker gestörte subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger, hervorgerufen vor allem durch anwachsende Gewalt auf den Straßen. Es besteht Handlungsbedarf. In Hannover gibt es mit dem Städtischen Ordnungsdienst (SOD) und in Dortmund mit dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) beispielgebende Lösungsansätze.
Für das subjektive Sicherheitsgefühl ist nicht nur die Polizei zuständig, sondern auch die Kommunen. Während in Braunschweig die Stadtwache am Bohlweg nur werktags von 12 bis 18 Uhr besetzt ist und auf Verwaltungstätigkeiten beschränkt ist, hat Hannover eine zentrale Leitstelle eingerichtet, die alle Einsätze des städtischen Ordnungs- und Verkehrsaußendienstes koordiniert. Die rund 70 Mitarbeiter stellen Identitäten fest, sprechen Platzverweise aus und arbeiten bei Bedarf in gemeinsamen Streifen mit der Polizei. Die Leitstelle ist montags bis donnerstags von 7 bis 21 Uhr sowie freitags und sonnabends von 7 bis 22 Uhr erreichbar.
Der Kommunale Ordnungsdienst in Dortmund verfügt allein für den Streifendienst über 78 Planstellen. Die Einsatzkräfte arbeiten im Zwei-Schichtbetrieb von montags bis samstags mindestens bis 21.30 Uhr, während des Sommerhalbjahres freitags und samstags bis 23.30 Uhr. Das weite Einsatzspektrum macht in Dortmund gezielte Ausbildungen erforderlich. So gibt es dort die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz, Sicherheit und Kommunalrecht.
In Braunschweig wurde ein CDU-Vorstoß zum Ausbau des ZOD und einer Erweiterung der Zuständigkeiten wurde von der Verwaltung abgelehnt. Zudem stockt die Modernisierung der Videoüberwachung und die bessere Ausleuchtung von Gefahrenbereichen, die 2024 vom Rat beschlossen worden waren. Die seit 2007 verwendeten dreizehn Kameras, die die Polizei derzeit nutzt, sind veraltet und störanfällig. Neben ihrem Austausch sollen nach einem erfolgreichen Antrag der CDU weitere Standorte für die Videoüberwachung in den gefährdeten Bereichen am Gieseler, am Kalenwall, am Ritterbrunnen und auf dem Anna-Amalia-Platz hinzukommen.
Die Verwaltung wollte ursprünglich nur für die Hälfte der Standorte neue Kameras anschaffen. Weil das Land Niedersachsen sich aus der Finanzierung der Videokameras verabschiedet hat, bezahlt die Stadt Anschaffung und auch die Betriebskosten in Höhe von rund einer Million Euro. Aus der Verantwortung für die Sicherheit der Bürger sollte das Land nicht entlassen werden. Dier Forderung nach einer entsprechenden Beteiligung an den Kosten muss die Stadt aufrechterhalten.
Der erforderliche Aufbau neuer Strukturen beim ZOD in Braunschweig für ein gesteigertes subjektives Sicherheitsgefühl wird nicht von heute auf morgen gehen, aber eine bessere Personalausstattung, längere Öffnungszeiten der Stadtwache und das endlich das Umsetzen des Ratsbeschlusses von 2024 sollten einhelliges politisches Ziel und damit kurzfristig für ein besseres subjektives Sicherheitsempfinden der Bürger realisierbar sein.










