Die neue Angst vor der anderen Meinung

Wolfgang Kubicki ©Laurence Chaperon
Wolfgang Kubicki ©Laurence Chaperon

Der Einsatz für Grundrechte – früher Merkmal linksliberaler Politik – gilt heute als rechts

Gastbei­trag von Wolfgang Kubicki

● Showgeschäft ­„Politikzirkus“
● Denkwürdiges ­Interview

Vor Kurzem hatte ich zwei Redak­teure des „Spiegel“ bei mir, und wir führten ein wirklich denkwür­diges Interview. Denkwürdig, weil die beiden es geschafft haben, mir in einem über einstün­digen Gespräch keine einzige inhalt­liche Frage zu stellen. Aber so etwas kommt im Showge­schäft vor, als das auch manche Journa­listin oder mancher Journa­list den Berliner Politik­zirkus sieht.

Was mich aber wirklich irritiert hat, war, dass einer der Redak­teure Anstoß an meinem Einsatz für die Meinungs­frei­heit in unserem Land nahm. Ja, Sie haben richtig gelesen: ausge­rechnet vom „Spiegel“ – jenem Blatt, das in den 1960er-Jahren als „Sturm­ge­schütz der Demokratie“ für Presse- und Meinungs­frei­heit gekämpft hat. Bis hin zur Inhaf­tie­rung von Teilen der damaligen Redaktion unter dem Gründer und zeitweisen FDP-Bundes­tags­ab­ge­ord­neten Rudolf Augstein.
Die „Spiegel“-Affäre gehört zu den Gründungs­my­then der Bundes­re­pu­blik, und die Ausprä­gung der Meinungs- und Presse­frei­heit nahm damals entschei­dende Formen an. Das haben wir auch dem Rückgrat der damaligen „Spiegel“-Leute zu verdanken.

Als diese Affäre die Republik erschüt­terte, war ich noch ein kleiner Junge in Braun­schweig. Heute – 64 Jahre später – bin ich Kandidat für den FDP-Bundes­vor­sitz und habe 35 Jahre parla­men­ta­ri­sche Erfahrung im Bundestag und im Landtag von Schleswig-Holstein hinter mir. Was sich in diesen 64 Jahren bei mir wahrschein­lich nicht verändert hat, ist, dass ich mir schon damals schwer habe vorschreiben oder einreden lassen, was ich zu tun, geschweige denn zu denken habe. Manifes­tiert hat sich das – insbe­son­dere im letzten Jahrzehnt – in einem nachhal­tigen Einsatz für die Meinungs­frei­heit in unserem Land.

Das aber – so der „Spiegel“ im Jahr 2026 – sei ein „rechtes Narrativ“. Wer für Meinungs­frei­heit kämpft, besorge das Geschäft der Rechts­po­pu­listen. Das glauben auch andere Redak­teure des Magazins, die schon zuvor Ähnliches publi­ziert haben.

Einsatz für Grundrechte

Ich schildere diese Anekdote nur, um zu verdeut­li­chen, in welchem Klima wir derzeit diese Debatte führen. Der Einsatz für Grund­rechte – zu Zeiten Rudolf Augsteins ein Merkmal links­li­be­raler Politik – ist heute rechts. Das ist schon bemer­kens­wert. Aber wie ist die Situation derzeit tatsäch­lich?

Da ist zum einen der erschre­ckende Befund des Allens­bach-Instituts, dass nur 46 Prozent der Deutschen glauben, ihre Meinung frei äußern zu können. Das ist für sich genommen bereits ein enormes Problem, unabhängig davon, inwieweit es zutrifft. Denn wenn Sie glauben, Ihre Meinung nicht frei sagen zu können, dann werden Sie es vermut­lich auch nicht tun. Und das ist in einer Demokratie ein großes Problem. Meinungs­frei­heit ist nämlich kein Neben­pro­dukt der Demokratie, sondern ihre Voraus­set­zung. Nur im freien Meinungs­streit, in dem die verschie­denen Argumente und Ansichten aufein­an­der­prallen, ist echte Demokratie denkbar. Das sage nicht ich – das hat das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in den letzten Jahrzehnten wieder­holt und deutlich ausge­führt.

Das Gefühl, seine Meinung nicht frei sagen zu können, wird schon lange von einem Klima der Unerbitt­lich­keit befördert, mit dem die politi­sche und mediale Blase über dieje­nigen urteilt, die Meinungen vertreten, die als „gefähr­lich“ identi­fi­ziert werden. Wenn beispiels­weise der Chef einer Droge­rie­markt­kette über die Sinnhaf­tig­keit der Brand­mauer spricht und die Reaktion eine beispiel­lose Kampagne mit Boykott­auf­rufen und Drohungen ist, dann kann man nicht sagen, dass dies ein Klima ist, in dem man gerne offen seine Meinung äußert.

Und so ist es auch im Alltag: Aus politi­scher Korrekt­heit wurde ein Korsett geschnürt, in dem scharf zwischen zulässig und unzulässig unter­schieden wird. Wer sich dem nicht anpasst, läuft Gefahr, einen hohen sozialen Preis zu zahlen. Nun könnte man sagen, dass auch das ein Thema ist, das die Gesell­schaft mit sich aushan­deln muss. Und das stimmt in gewisser Weise. Aber genau deshalb ist es so wichtig, dass man sich an dieser Debatte beteiligt.

Beunruhigende Entwicklung

Nun kommt zu diesem Phänomen noch etwas hinzu, was ich mir vor wenigen Jahren nicht hätte vorstellen können. Es ist derzeit nicht ausge­schlossen, dass in Deutsch­land früh morgens Straf­ver­fol­gungs­be­hörden an Ihre Tür klopfen und Ihre Wohnung durch­su­chen wollen, weil Sie einen Politiker „Schwach­kopf“ genannt haben. Das bedeutet, dass nicht nur Staats­an­wälte, sondern auch Richter dies in unserem Staat für eine angemes­sene Reaktion auf solche vergleichs­weise harmlosen Schmä­hungen halten.

Ich tue das ausdrück­lich nicht. Ich glaube, Politiker müssen im politi­schen Meinungs­streit eher mehr als weniger aushalten können. Auch das ist gefes­tigte Recht­spre­chung. Aber der Paragraf 188 des Straf­ge­setz­bu­ches, der Belei­di­gungen gegen Politiker in beson­derer Weise sanktio­niert, hat eine sehr beunru­hi­gende Entwick­lung nach sich gezogen.

Am Ende des Tages habe ich keine Sorge um die Kraft unserer freiheit­li­chen Verfas­sung, die verhin­dern wird, dass solche Entschei­dungen durch die Instanzen Bestand haben. Aber die schiere Anzahl solcher Fälle bleibt nicht ohne tiefe Wunden für das Meinungs­klima in unserem Land – zumal nicht jeder das Risiko eines langen Straf­ver­fah­rens eingehen will und Straf­be­fehle viel zu oft akzep­tiert werden.

Finanzmittel streichen

Ein weiteres Problem sind die Melde­stellen – also private Organi­sa­tionen, die staatlich gefördert werden und auf der Suche nach „Vergehen“ wie „Pinocchio“ oder „Schwach­kopf“ sind und den Verfol­gungs­druck auf die Straf­ver­fol­gungs­be­hörden erhöhen. Als FDP-Politiker streite ich für Priva­ti­sie­rung in vielen Bereichen – im Bereich der Rechts­durch­set­zung hat sie jedoch nichts verloren. Die Melde­stellen gehören entmachtet und ihnen müssen die Mittel entzogen werden.
Staats­an­wälte und Richter sollten angehalten werden, die Grund­sätze der Meinungs­frei­heit wieder stärker zu beachten und gegebe­nen­falls in der einschlä­gigen Recht­spre­chung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts nachge­schult werden. Der Paragraf 188 gehört schlicht abgeschafft, und die Grenze für eine schnelle und effektive Straf­ver­fol­gung sollte wieder bei echter Bedrohung und Verleum­dung gezogen werden.

Dafür werde ich weiter streiten – und wir werden sehen, wie der „Spiegel“ diesen Einsatz in ein paar Jahren bewerten wird.

Zur Person
Der gebürtige Braun­schweiger Wolfgang Kubicki ist stell­ver­tre­tender Bundes­vor­sit­zender der FDP. Der Volkswirt und Jurist war von 1990 bis 1992, im Jahr 2002 sowie erneut von 2017 bis 2025 Abgeord­neter des Deutschen Bundes­tags. Von 2017 an war er zudem als Bundes­tags­vi­ze­prä­si­dent Mitglied des Präsi­diums. Kubicki ist zudem Straf­ver­tei­diger in eigener Sozietät.

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