Der Einsatz für Grundrechte – früher Merkmal linksliberaler Politik – gilt heute als rechts
Gastbeitrag von Wolfgang Kubicki
● Showgeschäft „Politikzirkus“
● Denkwürdiges Interview
Vor Kurzem hatte ich zwei Redakteure des „Spiegel“ bei mir, und wir führten ein wirklich denkwürdiges Interview. Denkwürdig, weil die beiden es geschafft haben, mir in einem über einstündigen Gespräch keine einzige inhaltliche Frage zu stellen. Aber so etwas kommt im Showgeschäft vor, als das auch manche Journalistin oder mancher Journalist den Berliner Politikzirkus sieht.
Was mich aber wirklich irritiert hat, war, dass einer der Redakteure Anstoß an meinem Einsatz für die Meinungsfreiheit in unserem Land nahm. Ja, Sie haben richtig gelesen: ausgerechnet vom „Spiegel“ – jenem Blatt, das in den 1960er-Jahren als „Sturmgeschütz der Demokratie“ für Presse- und Meinungsfreiheit gekämpft hat. Bis hin zur Inhaftierung von Teilen der damaligen Redaktion unter dem Gründer und zeitweisen FDP-Bundestagsabgeordneten Rudolf Augstein.
Die „Spiegel“-Affäre gehört zu den Gründungsmythen der Bundesrepublik, und die Ausprägung der Meinungs- und Pressefreiheit nahm damals entscheidende Formen an. Das haben wir auch dem Rückgrat der damaligen „Spiegel“-Leute zu verdanken.
Als diese Affäre die Republik erschütterte, war ich noch ein kleiner Junge in Braunschweig. Heute – 64 Jahre später – bin ich Kandidat für den FDP-Bundesvorsitz und habe 35 Jahre parlamentarische Erfahrung im Bundestag und im Landtag von Schleswig-Holstein hinter mir. Was sich in diesen 64 Jahren bei mir wahrscheinlich nicht verändert hat, ist, dass ich mir schon damals schwer habe vorschreiben oder einreden lassen, was ich zu tun, geschweige denn zu denken habe. Manifestiert hat sich das – insbesondere im letzten Jahrzehnt – in einem nachhaltigen Einsatz für die Meinungsfreiheit in unserem Land.
Das aber – so der „Spiegel“ im Jahr 2026 – sei ein „rechtes Narrativ“. Wer für Meinungsfreiheit kämpft, besorge das Geschäft der Rechtspopulisten. Das glauben auch andere Redakteure des Magazins, die schon zuvor Ähnliches publiziert haben.
Einsatz für Grundrechte
Ich schildere diese Anekdote nur, um zu verdeutlichen, in welchem Klima wir derzeit diese Debatte führen. Der Einsatz für Grundrechte – zu Zeiten Rudolf Augsteins ein Merkmal linksliberaler Politik – ist heute rechts. Das ist schon bemerkenswert. Aber wie ist die Situation derzeit tatsächlich?
Da ist zum einen der erschreckende Befund des Allensbach-Instituts, dass nur 46 Prozent der Deutschen glauben, ihre Meinung frei äußern zu können. Das ist für sich genommen bereits ein enormes Problem, unabhängig davon, inwieweit es zutrifft. Denn wenn Sie glauben, Ihre Meinung nicht frei sagen zu können, dann werden Sie es vermutlich auch nicht tun. Und das ist in einer Demokratie ein großes Problem. Meinungsfreiheit ist nämlich kein Nebenprodukt der Demokratie, sondern ihre Voraussetzung. Nur im freien Meinungsstreit, in dem die verschiedenen Argumente und Ansichten aufeinanderprallen, ist echte Demokratie denkbar. Das sage nicht ich – das hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahrzehnten wiederholt und deutlich ausgeführt.
Das Gefühl, seine Meinung nicht frei sagen zu können, wird schon lange von einem Klima der Unerbittlichkeit befördert, mit dem die politische und mediale Blase über diejenigen urteilt, die Meinungen vertreten, die als „gefährlich“ identifiziert werden. Wenn beispielsweise der Chef einer Drogeriemarktkette über die Sinnhaftigkeit der Brandmauer spricht und die Reaktion eine beispiellose Kampagne mit Boykottaufrufen und Drohungen ist, dann kann man nicht sagen, dass dies ein Klima ist, in dem man gerne offen seine Meinung äußert.
Und so ist es auch im Alltag: Aus politischer Korrektheit wurde ein Korsett geschnürt, in dem scharf zwischen zulässig und unzulässig unterschieden wird. Wer sich dem nicht anpasst, läuft Gefahr, einen hohen sozialen Preis zu zahlen. Nun könnte man sagen, dass auch das ein Thema ist, das die Gesellschaft mit sich aushandeln muss. Und das stimmt in gewisser Weise. Aber genau deshalb ist es so wichtig, dass man sich an dieser Debatte beteiligt.
Beunruhigende Entwicklung
Nun kommt zu diesem Phänomen noch etwas hinzu, was ich mir vor wenigen Jahren nicht hätte vorstellen können. Es ist derzeit nicht ausgeschlossen, dass in Deutschland früh morgens Strafverfolgungsbehörden an Ihre Tür klopfen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen, weil Sie einen Politiker „Schwachkopf“ genannt haben. Das bedeutet, dass nicht nur Staatsanwälte, sondern auch Richter dies in unserem Staat für eine angemessene Reaktion auf solche vergleichsweise harmlosen Schmähungen halten.
Ich tue das ausdrücklich nicht. Ich glaube, Politiker müssen im politischen Meinungsstreit eher mehr als weniger aushalten können. Auch das ist gefestigte Rechtsprechung. Aber der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der Beleidigungen gegen Politiker in besonderer Weise sanktioniert, hat eine sehr beunruhigende Entwicklung nach sich gezogen.
Am Ende des Tages habe ich keine Sorge um die Kraft unserer freiheitlichen Verfassung, die verhindern wird, dass solche Entscheidungen durch die Instanzen Bestand haben. Aber die schiere Anzahl solcher Fälle bleibt nicht ohne tiefe Wunden für das Meinungsklima in unserem Land – zumal nicht jeder das Risiko eines langen Strafverfahrens eingehen will und Strafbefehle viel zu oft akzeptiert werden.
Finanzmittel streichen
Ein weiteres Problem sind die Meldestellen – also private Organisationen, die staatlich gefördert werden und auf der Suche nach „Vergehen“ wie „Pinocchio“ oder „Schwachkopf“ sind und den Verfolgungsdruck auf die Strafverfolgungsbehörden erhöhen. Als FDP-Politiker streite ich für Privatisierung in vielen Bereichen – im Bereich der Rechtsdurchsetzung hat sie jedoch nichts verloren. Die Meldestellen gehören entmachtet und ihnen müssen die Mittel entzogen werden.
Staatsanwälte und Richter sollten angehalten werden, die Grundsätze der Meinungsfreiheit wieder stärker zu beachten und gegebenenfalls in der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachgeschult werden. Der Paragraf 188 gehört schlicht abgeschafft, und die Grenze für eine schnelle und effektive Strafverfolgung sollte wieder bei echter Bedrohung und Verleumdung gezogen werden.
Dafür werde ich weiter streiten – und wir werden sehen, wie der „Spiegel“ diesen Einsatz in ein paar Jahren bewerten wird.
Zur Person
Der gebürtige Braunschweiger Wolfgang Kubicki ist stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP. Der Volkswirt und Jurist war von 1990 bis 1992, im Jahr 2002 sowie erneut von 2017 bis 2025 Abgeordneter des Deutschen Bundestags. Von 2017 an war er zudem als Bundestagsvizepräsident Mitglied des Präsidiums. Kubicki ist zudem Strafverteidiger in eigener Sozietät.











