Das sinkende subjektive Sicherheitsempfinden der Braunschweiger muss thematisiert werden
Wer sich kritisch mit dem sich in im vergangenen Jahrzehnt veränderten Stadtbild auseinandersetzen will, der wird reflexartig, aber unreflektiert vom linken politischen Lager mit dem Vorwurf, „ausländerfeindlich“ oder gar „rassistisch“ zu sein, konfrontiert. Dabei geht es nicht, wie oft behauptet und bewusst falsch verstanden wird, um das Ausgrenzen von regulär eingereisten Migranten, die in Deutschland Asyl erhalten, integriert sind und als Arbeitskräfte ihren Beitrag leisten, sondern um illegale Migration, Sozialmissbrauch, Straftaten oder Islamisten-Demonstrationen mit Rufen nach der Errichtung eines Kalifats wie exemplarisch und medienwirksam im April 2024 in Hamburg geschehen. Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz also von Veränderungen im Stadtbild und dessen Auswirkungen spricht, so ist ihm objektiv zuzustimmen, weil es nur die Faktenlage wiederspiegelt – auch die in Braunschweig.
Das passt jedoch nicht in die Erzählungen von Organisationen wie der „Seebrücke“, die Mitveranstalter einer Demonstration unter dem wenig demokratischen Motto „Wir besetzen den Diskurs – und die Stadt“ am 8. November auf dem Schlossplatz ist. Zusammen mit anderen Organisationen wollen sie „marginalisierte und migrantische Perspektiven“ ins Stadtbild rücken. Die Stadt Braunschweig hat sich vor Jahren zum „sicheren Hafen“ ausgerufen und solidarisiert sich unverändert mit der Initiative „Seebrücke“. Rund zwei Drittel der Deutschen stimmen aber laut ZDF-Politbarometer den Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz zu. Die unvoreingenommene Debatte ist also erforderlich und überfällig.
Täter war illegal eingereist
Bald beginnt wieder der traditionsreiche Braunschweiger Weihnachtsmarkt. Doch die Zeiten an denen völlig unbeschwert über den Burgplatz, den Domplatz und den Platz der der Deutschen Einheit gebummelt werden konnte, sind vorbei. Betonpoller und Straßensperren prägen dort längst das Stadtbild. Sie müssen seit 2017 die Besucher schützen. Es ist eine notwendig gewordene Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 und weiterer Auto-Attentate. Damals war ein Attentäter der Terrormiliz „Islamischer Staat“ mit einem Lastwagen in die Menschenmenge gefahren, tötete dreizehn Personen. Der Täter war mit Beginn der Flüchtlingskrise am 6. Juli 2015 illegal nach Deutschland eingereist.
In großen Teilen des sogenannten „Kult-Viertels“ gilt seit einigen Monaten zwischen 20 und 6 Uhr eine Waffenverbotszone. Betroffen sind die Friedrich-Wilhelm-Straße, die Wallstraße, der Friedrich-Wilhelm-Platz, die Bruchstraße, die Straße Am Wassertor und die Leopoldstraße. Große, gelbe Schilder mit der Aufschrift „Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen“ gab es bis dahin nicht im Stadtbild. Immer häufiger kommt es auch in Braunschweig zu Messerangriffen.

Immer mehr Messergewalt
Bundesweit wurden 2024 mehr als 29.000 Straftaten mit Messergewalt erfasst. In der öffentlichen Diskussion taucht das Thema aber meist nur nach spektakulären Fällen auf. Etwa nach dem Anschlag von Solingen, wo ein 26-jähriger Syrer am 23. August 2024 drei Menschen abstach und zehn weitere verletzte. Oder nach dem Messerangriff in Mannheim am 31. Mai 2024, als ein 25-jähriger Afghane einen deutschen Polizisten tötete und fünf weitere Personen schwer verwundete. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei an Bahnhöfen und Flughäfen wurden im vergangenen Jahr 1261 Gewaltdelikte registriert. 448 Täter waren deutsche Staatsbürger, 818 nicht.
Verödung der Innenstadt
Die von der Stadtverwaltung durchgeführte „umfassende Bürgerumfrage zur Einschätzung und Bewertung der Lebensbedingungen in Braunschweig“ aus dem Jahr 2023 brachte in Bezug auf das subjektive Sicherheitsgefühl bedenkliche Zahlen zum Vorschein: Rund zwei Drittel (61 Prozent) fühlen sich bei Einbruch der Dunkelheit in Parks und Grünanlagen unsicher, mehr als die Hälfte in Parkhäusern und Tiefgaragen (54 Prozent) sowie mehr als jeder Dritte in der Innenstadt. Diese Unsicherheit verstärkt die Tendenz zur Verödung der Innenstadt.
Zu den Aufgaben des Staates zählt die Strafverfolgung und die Ahndung von Straftaten. Im vergangenen Jahr gab es 788 Gruppenvergewaltigungen. Das teilte die Bundesregierung. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger habe 2024 bei 51 Prozent gelegen. Auf die Frage nach den häufigsten in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Staatsangehörigkeiten neben der deutschen nennt die Bundesregierung für 2024 Syrien, Afghanistan, Irak und Türkei.
Auch die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt in Deutschland sind nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 95 AufenthG) Straftaten, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden können. Die Verfolgung ist bis zum Abschluss des Asylverfahrens ausgesetzt. Wird dem Asylantrag aber nicht stattgegeben, muss die Ausreise erfolgen. Übrigens: Auch die Unterstützung bei illegaler Migration (zum Beispiel durch Schleusung) ist strafbar.










